Hausordnung für die Mittelstufe

(verbindlich für Schüler/-innen, Lehrer/-innen und nicht unterrichtendes Personal)

Das Bilden und Erziehen ist das oberste Ziel unseres Gymnasiums. Dabei eine freundliche und kooperative Atmosphäre zu erzeugen, muss das Anliegen sowohl der Lehrer- als auch der Schülerschaft sein. Doch wie bei jeder gemeinschaftlichen Tätigkeit sind auch hier eindeutige Regeln und Arbeitsbedingungen erforderlich.

Diese zu schaffen ist der Sinn der Hausordnung.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die Schule vor, die Eltern zu benachrichtigen sowie geeignete, dem Wohl der Schulgemeinschaft dienliche Maßnahmen folgen zu lassen.

1. Allgemeine Regeln

1.1 Niemand darf einen anderen verletzen oder ihm wehtun – auch nicht mit Worten. Auseinandersetzungen müssen auf andere Weise (z. B. in Gesprächen untereinander, mit Lehrer/-innen) ausgetragen werden.

1.2 Sei freundlich und hilfsbereit, dann werden andere dir auch freundlich begegnen und dir helfen.

1.3 Vermeide unnötigen Lärm. Denk daran, dass andere oft noch arbeiten (z. B. Klassenarbeiten schreiben), wenn für dich Pause und Unterrichtsende ist. Störe diese Schüler/-innen nicht durch laute Unterhaltung oder Geschrei auf den Fluren.

1.4 Herumliegender Abfall lässt die Schule und ihr Umfeld unfreundlich und ungemütlich erscheinen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (wiederverwertbare Stoffe in die entsprechenden Tonnen).

1.5 Das Beschmieren und Beschädigen von Räumen und Einrichtungsgegenständen sind Sachbeschädigungen. Das schließt auch die Bepflanzung im Außen- und Innenbereich ein.

Wer etwas beschädigt hat, muss Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Schaden im Sekretariat melden; nur mutwillig angerichteter Schaden muss bezahlt werden.

1.6 Schulunfälle und Krankmeldungen während der Unterrichtszeit sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen.

1.7 Fundsachen, u. a. Wertgegenstände, sind im Sekretariat abzugeben.

2. Betreten und Verlassen der Schule

2.1 Ab 07.40 Uhr werden die Schüler/-innen auf dem Pausenhof beaufsichtigt. Pausenhöfe sind:

Der Platz zwischen Hauptgebäude, Turnhalle und Bücherei (einschl. Absenkung mit Tischtennisplatten),

der Platz zwischen Bücherei und Oberstufengebäude.

2.2 Für Schüler/-innen besteht die Möglichkeit, sich im Brunnenhof (Ebene Pausenhof) aufzuhalten.

2.3 Unmittelbar nach dem ersten Gong begeben sich alle Schüler/-innen zu ihrem Unterrichtsraum.

2.4 Fahrräder und Motorroller müssen am Abstellplatz an der Melanchthonstraße  (Käfig)  abgestellt werden. Der Abstellplatz ist kein Pausenhof. Das Abstellen der Motorroller auf dem Parkplatz der Dr.-Ruben-Str. ist nach Aussage der Stadt nicht erlaubt.

2.5 Am Ende der letzten Unterrichtsstunde stellt jeder seinen Stuhl im Klassen- oder Fachraum auf den Tisch. Die Fachlehrer/-innen beauftragen den Ordnungsdienst, den Klassenraum/Fachraum sorgfältig zu säubern. Die Lehrer/-innen schließen erst danach den Raum ab.

3. Unterrichtsbeginn und Pausen

3.1 Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Klasse noch ohne Lehrer/-in, so meldet der/die Klassensprecher/-in dies im Sekretariat. Die übrigen Schüler/-innen verhalten sich ruhig.

3.2 Wegen der Gefahr von Unfällen sind Laufen und Ballspielen in Klassenräumen, auf Fluren und Treppen nicht erlaubt. Außerdem ist das Sitzen auf Treppen und Geländern verboten.

3.3 In den beiden großen Pausen am Vormittag verlassen alle Schüler/-innen  das Schulgebäude. Die Pausen enden mit dem ersten Gongzeichen. Während  der 5-minütigen Pausen halten sich die Schüler/-innen in ihren Klassenräumen auf (Ausnahmen: Toilettengang, Klassenraumwechsel).

3.4 Die Schüler/-innen verbringen die großen Pausen auf dem Pausenhof. Notwendige Gebäudewechsel finden erst nach dem ersten Gong am Pausenende statt.

3.5 In der Mittagspause dürfen nur die Schüler/-innen das Schulgelände verlassen, die eine schriftliche Erlaubnis von den Eltern haben.

4. Mobiltelefone / elektronische Geräte

4.1 Die Handynutzung im A-Gebäude ist verboten. Mobiltelefone dürfen außerdem nicht betriebsbereit sein.

Ausnahmen:

a. Die Handynutzung ist erlaubt auf den Schulhöfen des A-Gebäudes.

b. Im Schulcafé und im Vorraum der Mittelstufen-Spielothek.

c. Im unteren Brunnenhof vor dem Unterricht und in der Mittagspause (7. Stunde).

d. Im B-und C-Gebäude.

Bei Verlust elektronischer Geräte wird kein Ersatz geleistet. Bei regelwidrigem Verhalten (auch Verletzung der Persönlichkeitsrechte wie z.B. nicht abgesprochene Bild-  und Tonaufnahmen) können elektronische Geräte eingezogen werden. Die Schule behält sich vor, diese nicht den Schüler/-innen, sondern den Erziehungsberechtigten zurückzugeben.

Geldbeträge werden nicht ersetzt.

4.2 Krankmeldungen oder Kontaktaufnahmen bei/mit den Eltern erfolgen grundsätzlich über das Sekretariat (siehe auch 1.6)

5. Verschiedenes

5.1 Auf dem Schulgelände ist allen Personen das Rauchen verboten, dies gilt auch für den Gebrauch von elektronischen Inhalationsgeräten, wie z.B. E-Zigaretten und E-Shishas. Eine Ausnahmegenehmigung  beschließt die Schulkonferenz.

Im Gebäude ist das Kaugummikauen verboten.

5.2 Die Nutzung der Toilette im C-Gebäude ist ausschließlich den Schüler/-innen der Sek. II erlaubt.

5.3 Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und motorisierte Zweiräder nur geschoben werden. Skateboards, Inlineskates, Kickboards u. Ä. dürfen nicht benutzt werden.

5.4 Beim Spielen auf den Pausenhöfen dürfen andere nicht gefährdet werden:

5.4.1 Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.

5.4.2 Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt.

5.5 Für Mäntel und Jacken stehen in den Fluren Garderobenhaken zur Verfügung.

5.6 Für Fachräume mit besonderen Einrichtungen sind zusätzliche oder abweichende Verhaltensregeln nach den Anweisungen der Fachlehrer/-innen zu beachten.

5.7 Der Fahrstuhl darf nur mit gültigem Berechtigungsschein, der vom Hausmeister ausgestellt wird, benutzt werden.

6. Bibliothek und Freizeiträume

6.1 Die im Hauptgebäude eingerichtete Bibliothek dient als Stadtbücherei allen Bürgern/Bürgerinnen; sie kann und soll ebenso von unseren Schülerinnen und Schülern in den Mittagspausen genutzt werden. Die Schüler/-innen müssen sich an die Nutzungsordnung der Stadtbücherei halten. Bei Missachtung kann im Einvernehmen mit den Bibliotheks-angestellten der Bibliotheksausweis eingezogen werden.

6.2 Außenspielgeräte dürfen nur auf dem Pausenhof benutzt werden.

6.3 Die bestuhlten Tische im Erdgeschoss des Aulafoyers dienen in der Mittagspause als Mensa. Hier können auch mit-gebrachte Speisen verzehrt werden. Der Essbereich ist sauber und ordentlich zu verlassen. Tabletts, Teller etc. sind an die gekennzeichneten Plätze zu bringen.  Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten. Nicht erlaubt sind der Aufenthalt in anderen Räumen oder Stockwerken des Aulagebäudes, Nachlaufen oder andere Bewegungsspiele, störender Lärm

6.4 Im Sinne einer erholsamen Pause ist außerdem das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mensa untersagt. In der Mittagspause stehen das Schulcafé als Aufenthaltsraum und der untere Brunnenhof als Arbeitsbereich zur Verfügung.

Juni 2016