Elterninformation zur Einführung des Deutschlandtickets für freifahrtberechtigte Schüler/innen und zum Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets für nicht freifahrtberechtigte Schüler/innen

Die Stadt Hückelhoven führt zum Schuljahr 2023/24 für alle freifahrtberechtigten Schüler/innen der Hückelhovener Grund- und weiterführenden Schulen das Deutschlandticket ein. 

Welche Vorteile hat das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt im Gegensatz zur Schülerjahreskarte für ein ganzes Schuljahr, also vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Das Ticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Deutschland. Man fährt mit jedem Bus und allen Nahverkehrszügen (RegionalExpress, RegionalBahn und S-Bahn) ein ganzes Schuljahr lang – auch in den Ferien. 

Es gilt als Fahrberechtigung nur für den Inhaber / die Inhaberin und nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild oder einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). 

Wer ist freifahrtberechtigt?

Freifahrtberechtigt sind die Schüler/innen, die einen Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung haben und die den Schulweg auch bislang mit dem ÖPNV zurückgelegt haben, also im Besitz einer Schülerjahreskarte sind.

Was muss ich tun, wenn ich eine Schülerjahreskarte habe?

Schüler/innen, die eine Grund- oder weiterführende Schule der Stadt Hückelhoven besuchen und eine Schülerjahreskarte haben, müssen das Deutschlandticket eigenständig auf die Chipkarte (Schülerjahreskarte) laden. Das kann an jedem Fahrkartenautomaten der DB vorgenommen werden. Eine entsprechende Anleitung, die der AVV zur Verfügung gestellt hat, finden Sie unter folgendem Link: 20230612_Anleitung-Online-ALISE-Schueler.pdf (rurtalbus.de)  

Was muss ich tun, wenn ich die Schule wechsle (z. B. Übergang Klasse 5, Umzug)?

Schüler/innen, die neu an einer Schule (Grund- oder weiterführende Schule) aufgenommen werden, stellen einen Fahrkartenantrag. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung wird beim Schulverwaltungsamt nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung vorgenommen. Sofern ein Anspruch besteht, wird ein Deutschlandticket ausgestellt, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

Besteht kein Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung, haben Schüler/innen der weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hückelhoven die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket zum Monatspreis von 29,00 € zu erwerben (siehe „Was muss ich tun, wenn ich keinen Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung habe, aber ein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben möchte?“). Grundschüler haben keine Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket zu erwerben. 

Allen nicht freifahrtberechtigten Schüler/innen der weiterführenden Hückelhovener Schulen (Sekundarstufe I und II) mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hückelhoven wird der Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets zu einem Preis von derzeit 29,00 € (statt 49,00 €) monatlich ermöglicht. Dieses Ticket wird nach Beschluss des Rates der der Stadt Hückelhoven mit 20,00 € je Ticket je Monat bezuschusst. 

Wer ist nicht freifahrtberechtigt und hat die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket zu erwerben?

Nicht freifahrtberechtigte Schüler/innen sind die Schüler/innen der weiterführenden Hückelhovener Schulen (Sekundarstufe I und II), die im Stadtgebiet Hückelhoven wohnen, aber keinen Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung haben und bislang nicht im Besitz einer Schülerjahreskarte waren. Nur diese Schüler/innen haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket zu erwerben. Für nicht freifahrtberechtigte Schüler/innen der Grundschulen wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt.

Was muss ich tun, wenn ich keinen Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung habe, aber ein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben möchte?

Für Schüler/innen der weiterführenden Hückelhovener Schulen (Sekundarstufe I und II) mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hückelhoven, die keinen Anspruch nach Schülerfahrkostenverordnung haben, liegt der „Bestellschein für ein Deutschlandticket Schulen“ im Sekretariat ihrer Schule bereit. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt (inklusive der Kontodaten) und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wieder im Sekretariat der Schule abzugeben. Hier wird auf Seite 2 des Vordrucks der Schulbesuch bestätigt. Im Anschluss wird der Bestellschein an die Stadt Hückelhoven, Schulverwaltungsamt, weitergeleitet. Die Daten werden dann an die WestVerkehr GmbH übermittelt, sodass das Ticket ausgestellt werden kann. Der zu zahlende Eigenanteil von 29,00 € je Monat wird von der WestVerkehr GmbH direkt von dem im Bestellschein angegebenen Konto abgebucht.

Was muss ich tun, wenn ich mein Deutschlandticket verloren habe?  

Ein Verlust des Deutschlandtickets ist unverzüglich bei der WestVerkehr GmbH zu melden. Für die Ausstellung eines Ersatztickets wird durch diese eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Bei weiteren Verlusten innerhalb eines Schuljahres fällt jeweils eine Gebühr von 25,00 €. 

Sie haben noch Fragen?

Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Hückelhoven

Frau Vogts

Tel.: 02433/82 252

anja.vogts@hueckelhoven.de

Frau Lennartz

Tel.: 02433/4467480

yasemin.lennartz@hueckelhoven.de