Informationen zum Übergang EF / Q1

Präsenzunterricht für die EF: 04.06., 17.06., 24.06. 

In der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungs-ordnungen gemäß §52 SchulG vom 02.05.2020 ist die Versetzung geregelt:

  • Die Zentralklausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie alle anderen Klausuren entfallen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler werden in die Qualifikationsphase versetzt. 
  • Der mittlere Schulabschluss wird allerdings nur vergeben, wenn die regulären Bedingungen zum Erreichen des FOR erfüllt sind. 
  • Sollten diese nicht erreicht sein, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung – auch in mehr als einem Fach – am Ende der Sommerferien über den Stoff des tatsächlich erteilten Unterrichts. Ansonsten wird der mittlere Schulabschluss nach erfolgreichem Durchlaufen der Q1 erworben.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben außerdem die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung. Es sei aber an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass – im Gegensatz zur Sekundarstufe I – in der Oberstufe keine pauschale Verlängerung der Höchstverweildauer vorgesehen ist. Die entsprechenden Vorschriften gelten derzeit nur für Schülerinnen und Schüler, die durch eine freiwillige oder verpflichtende Wiederholung schon am Ende dieses Schuljahres die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe nicht einhalten könnten. Inwieweit sich aus einer freiwilligen Wiederholung zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlängerung der Höchstverweildauer ableiten lassen wird, ist nicht geregelt und kann derzeit auch nicht mit Sicherheit gesagt werden.
  • Sollten Eltern diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollte eine baldige Kontaktaufnahme mit der Oberstufenkoordinatorin Frau Buhl erfolgen, die ein Beratungsgespräch führen werden.

Bei weiteren Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Frau Buhl.