An die Eltern des 5. und 6. Jahrgangs,

alle Eltern sind laut Schulministerium aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – während der Schulschließung zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Alle Schulen bieten ab Montag, den 11.01.2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts, bei uns zwischen 7.55 Uhr und 15.30 Uhr, statt.

Im Sinne einer weitgehenden Kontaktvermeidung sollte die Betreuung nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden.

Während des Betreuungsangebotes in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanz-unterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil und erledigen ihre Aufgaben in der Schule. Die Aufsicht übernehmen unsere Lehrkräfte.

Wenn Sie von diesem Betreuungsangebot Gebrauch machen möchten, senden Sie uns bitte umgehend das beigefügte Formular ausgefüllt zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arnold Krekelberg