(verbindlich für Schüler/-innen, Lehrer/-innen und nicht unterrichtendes Personal)

Das Bilden und Erziehen ist das oberste Ziel unseres Gymnasiums. Dabei eine freundliche und kooperative Atmosphäre zu erzeugen, muss das Anliegen sowohl der Lehrer- als auch der Schülerschaft sein. Doch wie bei jeder gemeinschaftlichen Tätigkeit sind auch hier eindeutige Regeln und Arbeitsbedingungen erforderlich.

Diese zu schaffen ist der Sinn der Hausordnung.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die Schule vor, die Eltern zu benachrichtigen sowie geeignete, dem Wohl der Schulgemeinschaft dienliche Maßnahmen folgen zu lassen.

1. Allgemeine Regeln

1.1 Niemand darf einen anderen verletzen oder ihm weh tun – auch nicht mit Worten. Auseinandersetzungen müssen auf andere Weise (z. B. in Gesprächen untereinander, mit Lehrer/-innen) ausgetragen werden.

1.2 Sei freundlich und hilfsbereit, dann werden andere dir auch freundlich begegnen und dir helfen.

1.3 Vermeide unnötigen Lärm. Denk daran, dass andere oft noch arbeiten (z. B. Klassenarbeiten schreiben), wenn für dich Pause und Unterrichtsende ist. Störe diese Schüler/-innen nicht durch laute Unterhaltung, laute Musik oder Geschrei auf den Fluren.

1.4 Herumliegender Abfall lässt die Schule und ihr Umfeld unfreundlich und ungemütlich erscheinen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (wiederverwertbare Stoffe in die entsprechenden Tonnen).

1.5 Das Beschmieren und Beschädigen von Räumen und Einrichtungsgegenständen sind Sachbeschädigungen. Das schließt auch die Bepflanzung im Außen- und Innenbereich ein.

Wer etwas beschädigt hat, muss Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Schaden im Sekretariat melden; nur mutwillig angerichteter Schaden muss bezahlt werden.

1.6 Schulunfälle und Krankmeldungen während der Unterrichtszeit sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen.

1.7 Fundsachen, u. a. Wertgegenstände, sind im Sekretariat abzugeben.

2. Betreten und Verlassen der Schule

2.1 Unmittelbar nach dem ersten Gong begeben sich alle Schüler/-innen zu ihrem Unterrichtsraum.

2.2 Fahrräder und Motorroller müssen am Abstellplatz an der Melanchthonstraße (Käfig) abgestellt werden. Der Abstellplatz ist kein Pausenhof. Das Abstellen der Motorroller auf dem Parkplatz der Dr.-Ruben-Str. ist nach Aussage der Stadt nicht erlaubt.

2.3 Jeder Kurs ist dafür verantwortlich, dass der Raum nach jeder Unterrichtsstunde sauber verlassen wird.

2.4 Die Kurse, die als letzte in einem Unterrichtsraum unterrichtet werden, organisieren für diesen Tag und für diesen Raum den Ordnungsdienst: Stühle hochstellen, herumliegenden Müll beseitigen und evtl. fegen. Die zuständigen Kurse werden durch Aushang in den jeweiligen Räumen benannt.

2.5 Im wöchentlichen Wechsel sind verschiedene Kurse der Jahrgangsstufen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsraum, im Aufenthaltsraum und im Forum verantwortlich (Aushang im Forum und im Glaskasten im C-Gebäude).

3. Unterrichtsbeginn und Pausen

3.1 Das C-Gebäude wird um 7.50 Uhr geöffnet. Die Schüler/-innen der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände verlassen oder die ihnen zugewiesenen Räume (Arbeits- und Aufenthaltsraum) benutzen. Der Raum C1.40 ist ein Stillarbeitsraum.

3.2 Wegen der Gefahr von Unfällen sind Laufen und Ballspielen in Klassenräumen, auf Fluren und Treppen nicht erlaubt.

4. Mobiltelefone / elektronische Geräte

4.1 Die Handynutzung im C-Gebäude (Forum, Stillarbeitsraum) und im B-Gebäude ist erlaubt.

Die Nutzung elektronischer Geräte ist im A-Gebäude verboten. Mobiltelefone dürfen außerdem nicht betriebsbereit sein.

Ausnahmen:

a. Auf den Schulhöfen des A-Gebäudes.

b. Im Schulcafé und im Vorraum der Mittelstufen-Spielothek.

c. Im unteren Brunnenhof vor dem Unterricht und in der Mittagspause (7. Stunde).

4.2 Das laute Abspielen von Musik ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

4.3 Bei Verlust elektronischer Geräte wird kein Ersatz geleistet. Bei regelwidrigem Verhalten (auch Verletzung der Persönlichkeitsrechte wie z.B. nicht abgesprochene Bild- und Tonaufnahmen) können elektronische Geräte eingezogen werden. Die Schule behält sich vor, diese nicht den Schüler/-innen, sondern den Erziehungsberechtigten zurück zu geben.

Geldbeträge werden nicht ersetzt.

4.4 Bei Klausuren sind Mobiltelefone bei der Lehrkraft abzugeben. Taschen werden zentral im Klausurraum gelagert.

4.5 Krankmeldungen oder Kontaktaufnahmen bei/mit den Eltern erfolgen grundsätzlich über das Sekretariat (siehe auch 1.6)

5. Verschiedenes

5.1 Auf dem Schulgelände ist allen Personen das Rauchen verboten, dies gilt auch für den Gebrauch von elektronischen Inhalationsgeräten wie z.B. E-Zigaretten und E-Shishas. Eine Ausnahmegenehmigung beschließt die Schulkonferenz.

Im Gebäude ist das Kaugummikauen verboten.

5.2 Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und motorisierte Zweiräder nur geschoben werden. Skateboards, Inlineskates, Kickboards u. Ä. dürfen nicht benutzt werden.

5.3 Beim Spielen auf den Pausenhöfen dürfen andere nicht gefährdet werden:

5.3.1 Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.

5.3.2 Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt.

5.4 Für Mäntel und Jacken stehen in den Fluren Garderobenhaken zur Verfügung.

5.5 Für Fachräume mit besonderen Einrichtungen sind zusätzliche oder abweichende Verhaltensregeln nach den Anweisungen der Fachlehrer/-innen zu beachten.

5.6 Der Fahrstuhl darf nur mit gültigem Berechtigungsschein, der vom Hausmeister ausgestellt wird, benutzt werden.

6. Bibliothek und Freizeiträume

6.1 Die im Hauptgebäude eingerichtete Bibliothek dient als Stadtbücherei allen Bürgern/Bürgerinnen; sie kann und soll ebenso von unseren Schülerinnen und Schülern in den Mittagspausen genutzt werden. Die Schüler/-innen müssen sich an die Nutzungsordnung der Stadtbücherei halten. Bei Missachtung kann im Einvernehmen mit den Bibliotheks-angestellten der Bibliotheksausweis eingezogen werden.

6.2 Die bestuhlten Tische im Erdgeschoss des Aulafoyers dienen in der Mittagspause als Mensa. Hier können auch mit-gebrachte Speisen verzehrt werden. Der Essbereich ist sauber und ordentlich zu verlassen. Tabletts, Teller etc. sind an die gekennzeichneten Plätze zu bringen. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten. Nicht erlaubt sind: der Aufenthalt in anderen Räumen oder Stockwerken des Aulagebäudes, Nachlaufen oder andere Bewegungsspiele, störender Lärm

6.3 Im Sinne einer erholsamen Pause ist außerdem das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mensa untersagt. In der Mittagspause stehen das Schulcafé als Aufenthaltsraum, der untere Brunnenhof, der Stillarbeitsraum C1.40 sowie das Selbstlernzentrum in der Bibliothek als Arbeitsbereich zur Verfügung.

Juni 2016