Vertretungsunterricht für die Mittelstufe

Allgemeines

Vertretungsunterricht ist Unterricht.

In der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler die Vertretungsstunden zum selbstständigen Arbeiten, vorrangig zur Übung und zur Festigung von Unterrichtsinhalten nutzen.

In den Jahrgangsstufe 7 wird nur der nicht vorhersehbare Unterrichtsausfall am Nachmittag vertreten. Vorhersehbarer Unterrichtsausfall in der Jahrgangsstufe 7 sowie jeglicher Unterrichtsausfall in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wird in der Regel in Randstunden und am Nachmittag nicht vertreten.

Durchführung von Vertretungsunterricht in den Klassen 5 bis 9

1. Bei vorhersehbarer Abwesenheit (Fortbildungen, Exkursionen etc.) von einem oder mehreren Tagen stellen die Lehrerinnen und Lehrer Materialien und Arbeitshinweise für die betroffenen Unterrichtsstunden bereit. Die Aufgaben werden entweder im Vorfeld den Klassen mitgeteilt oder im Klassenfach hinterlegt. Im Vertretungsplan steht der Hinweis „siehe Klassenfach“ oder „SuS haben Aufgaben“, wenn dies auf der Vertretungsanzeige vermerkt worden ist.

2. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die bereitgestellten Aufgaben zu erledigen. Bei nicht vorhersehbarer Vertretung, z.B. wegen Krankheit, kann die Vertretungslehrkraft:

  • das zu vertretende oder das eigene Fach unterrichten,
  • die im Jahrgangsstufenordner hinterlegten Übungen und Aufgaben – in der Regel des eigenen Faches – benutzen,
  • die Hausaufgaben für den Folgetag bearbeiten lassen.
  • auf den Jahrgangsstufenordner zurückgreifen. Die Jahrgangsstufenordner enthalten für jedes Fach – nach Jahrgängen getrennt – Vertretungsmaterialien und befinden sich im Regal der Klassenfächer. Die Materialien werden von den Fachschaften erstellt und sind für das eigenständige Arbeiten geeignet. Die Verwendung für eine bestimmte Lerngruppe wird vermerkt, so dass eine Mehrfachbenutzung vermieden wird.